Wir machen Weiterbildung.
Finanzierung und Förderung
„Berufliche Weiterbildung ist einer der Stützpfeiler für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Daher ist lebenslanges Lernen heutzutage immer wichtiger, um im Berufsleben erfolgreich zu sein.“
Damit dieses nicht an der Finanzierung scheitert, gibt es verschiedene Möglichkeiten durch:
Steuerliche Vorteile
Alle Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit einer beruflichen Fortbildung entstehen, können Sie in der Regel als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Zu beachten ist, dass für das Finanzamt zählt, wann Gelder tatsächlich geflossen sind (also wann Sie tatsächlich gezahlt haben) und nicht lediglich der Fälligkeitstermin der Rechnung. Die Kosten müssen über entsprechende Nachweise glaubhaft gemacht werden. Für die Fahrtkosten zu den Präsenzterminen reicht es in der Regel, wenn Sie eine Liste mit den Terminen und den angefallenen Kilometern führen.
Weitere Infos zu diesem Thema erhalten Sie über Steuerberater/innen oder im Internet, z. B. auf der Seite:
www.ibbw-consult.de
Meister-BAföG
Finanzielle Unterstützung nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Die Förderung ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig. Gefördert werden Fortbildungen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden (Voll- und Teilzeit), die dem beruflichen Aufstieg dienen.
Vom Meister-BAföG zum Aufstiegs-BAföG
Seit August 2016 wurde der Kreis der Förderberechtigten durch das neue Aufstiegs-BAföG erweitert, zudem gibt es mehr Geld. 40 % der Kurs- und Prüfungsgebühren werden als Zuschuss gewährt. Die restlichen 60 Prozent der Kosten können durch ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert werden. Nach bestandener Prüfung werden nun auf Antrag von der rückzahlungspflichtigen Darlehenssumme weitere 40 Prozent erlassen. Beide Förderungen zusammen machen 64 % der Kurs- und Prüfungsgebühren aus, so dass nur noch ein Eigenanteil von 36 % verbleibt.
Ansprechpartner sind die BAföG-Ämter vor Ort. Detailliertere Informationen erhalten Sie unter:
www.aufstiegsbafoeg.de oder per Telefonhotline: 0800 622 36 34 (montags bis freitags 8 – 20 Uhr)
Begabtenförderung/Weiterbildungsstipendium
Die “Begabtenförderung Berufliche Bildung” ist ein Programm des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Förderung des beruflichen Nachwuchses. Dieses Programm wendet sich an Personen unter 25 Jahren (zuzüglich Mutterschutzzeiten, Wehrdienst, Zivildienst, FSJ), die eine duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen haben und dabei in ihrem Berufsabschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von 1,9 oder besser erreicht haben. Es steht ein Förderbetrag von bis zu 6.000,00 € je Person zur Verfügung, wobei ein Eigenanteil bei 10 % pro Maßnahme liegt. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Zu beachten ist, dass die Zahl der Förderplätze pro Jahr beschränkt ist. Bei mehr Antragstellern als Förderplätzen gilt daher bei der Auswahl das Bestenprinzip. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Zuständig sind die Kammern, bei denen das Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war (IHK, HWK).
Nähere Informationen unter:
www.sbb-stipendien.de
Bildungsgutschein/Förderung nach Sozialgesetzbuch II und SGB III
In Einzelfällen kann eine Förderung der beruflichen Bildung durch die Agentur für Arbeit/Argen/Kommunen erfolgen. Gefördert werden können Weiterbildungen für Arbeitslose und Arbeitssuchende, die für die berufliche Eingliederung oder für die Abwendung drohender Arbeitslosigkeit notwendig sind. Übernommen werden dabei die Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen. Weitere Voraussetzung ist, dass sowohl Bildungsträger als auch die Weiterbildungsmaßnahme nach AZAV zertifiziert sein müssen.
Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Maßnahme liegt im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Amt für Grundsicherung (Kreisjobcenter). In einem Beratungsgespräch wird dort geprüft, ob der Gutschein in Frage kommt.
Bildungsprämien
Hier handelt es sich um eine einkommensabhängige Förderung. Einen Prämiengutschein (pro Jahr und Bildungsmaßnahme) können Erwerbstätige erhalten, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen derzeit € 25.600 (oder € 51.200 bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Gutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch € 500. Der Gutschein muss bei einer Beratungsstelle beantragt werden. Ein individuelles Beratungsgespräch in einer neutralen Beratungsstelle, die es bundesweit gibt, ist Voraussetzung, um ein Prämiengutschein zu erhalten. Dieser Gutschein wird dann einem Weiterbildungsanbieter abgegeben.
Beratungsstelle vor Ort finden Sie über: oder per Telefonhotline: 0800 2623000.
Deutsche Rentenversicherung Bund und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF)
fördern auf Antrag und bei individuellen Voraussetzungen die berufliche Integration durch Aus- und Weiterbildung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.foerderdatenbank.de und www.bamf.de
WegebAU
Das Förderprogramm WeGebAU („Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“) ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit. Finanzierung von nach AZAV anerkannten Bildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen über 45 Jahren und für ungelernte Kräfte. Ziel ist die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeiter in Unternehmen durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen oder das Nachholen fehlender Berufsabschlüsse.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de/web/content/Programm-WeGebAU
Die Stiftung Warentest hat in ihrer Reihe "Weiterbildung kompakt" einen kostenlosen Leitfaden zum Thema Weiterbildungsfinanzierung herausgegeben, der über aktuelle Förderprogramme informiert:
www.test.de/weiterbildung
Damit dieses nicht an der Finanzierung scheitert, gibt es verschiedene Möglichkeiten durch:
Steuerliche Vorteile
Alle Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit einer beruflichen Fortbildung entstehen, können Sie in der Regel als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Zu beachten ist, dass für das Finanzamt zählt, wann Gelder tatsächlich geflossen sind (also wann Sie tatsächlich gezahlt haben) und nicht lediglich der Fälligkeitstermin der Rechnung. Die Kosten müssen über entsprechende Nachweise glaubhaft gemacht werden. Für die Fahrtkosten zu den Präsenzterminen reicht es in der Regel, wenn Sie eine Liste mit den Terminen und den angefallenen Kilometern führen.
Weitere Infos zu diesem Thema erhalten Sie über Steuerberater/innen oder im Internet, z. B. auf der Seite:
www.ibbw-consult.de
Meister-BAföG
Finanzielle Unterstützung nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Die Förderung ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig. Gefördert werden Fortbildungen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden (Voll- und Teilzeit), die dem beruflichen Aufstieg dienen.
Vom Meister-BAföG zum Aufstiegs-BAföG
Seit August 2016 wurde der Kreis der Förderberechtigten durch das neue Aufstiegs-BAföG erweitert, zudem gibt es mehr Geld. 40 % der Kurs- und Prüfungsgebühren werden als Zuschuss gewährt. Die restlichen 60 Prozent der Kosten können durch ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert werden. Nach bestandener Prüfung werden nun auf Antrag von der rückzahlungspflichtigen Darlehenssumme weitere 40 Prozent erlassen. Beide Förderungen zusammen machen 64 % der Kurs- und Prüfungsgebühren aus, so dass nur noch ein Eigenanteil von 36 % verbleibt.
Ansprechpartner sind die BAföG-Ämter vor Ort. Detailliertere Informationen erhalten Sie unter:
www.aufstiegsbafoeg.de oder per Telefonhotline: 0800 622 36 34 (montags bis freitags 8 – 20 Uhr)
Begabtenförderung/Weiterbildungsstipendium
Die “Begabtenförderung Berufliche Bildung” ist ein Programm des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Förderung des beruflichen Nachwuchses. Dieses Programm wendet sich an Personen unter 25 Jahren (zuzüglich Mutterschutzzeiten, Wehrdienst, Zivildienst, FSJ), die eine duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen haben und dabei in ihrem Berufsabschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von 1,9 oder besser erreicht haben. Es steht ein Förderbetrag von bis zu 6.000,00 € je Person zur Verfügung, wobei ein Eigenanteil bei 10 % pro Maßnahme liegt. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Zu beachten ist, dass die Zahl der Förderplätze pro Jahr beschränkt ist. Bei mehr Antragstellern als Förderplätzen gilt daher bei der Auswahl das Bestenprinzip. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Zuständig sind die Kammern, bei denen das Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war (IHK, HWK).
Nähere Informationen unter:
www.sbb-stipendien.de
Bildungsgutschein/Förderung nach Sozialgesetzbuch II und SGB III
In Einzelfällen kann eine Förderung der beruflichen Bildung durch die Agentur für Arbeit/Argen/Kommunen erfolgen. Gefördert werden können Weiterbildungen für Arbeitslose und Arbeitssuchende, die für die berufliche Eingliederung oder für die Abwendung drohender Arbeitslosigkeit notwendig sind. Übernommen werden dabei die Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen. Weitere Voraussetzung ist, dass sowohl Bildungsträger als auch die Weiterbildungsmaßnahme nach AZAV zertifiziert sein müssen.
Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Maßnahme liegt im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Amt für Grundsicherung (Kreisjobcenter). In einem Beratungsgespräch wird dort geprüft, ob der Gutschein in Frage kommt.
Bildungsprämien
Hier handelt es sich um eine einkommensabhängige Förderung. Einen Prämiengutschein (pro Jahr und Bildungsmaßnahme) können Erwerbstätige erhalten, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen derzeit € 25.600 (oder € 51.200 bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Gutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch € 500. Der Gutschein muss bei einer Beratungsstelle beantragt werden. Ein individuelles Beratungsgespräch in einer neutralen Beratungsstelle, die es bundesweit gibt, ist Voraussetzung, um ein Prämiengutschein zu erhalten. Dieser Gutschein wird dann einem Weiterbildungsanbieter abgegeben.
Beratungsstelle vor Ort finden Sie über: oder per Telefonhotline: 0800 2623000.
Deutsche Rentenversicherung Bund und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF)
fördern auf Antrag und bei individuellen Voraussetzungen die berufliche Integration durch Aus- und Weiterbildung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.foerderdatenbank.de und www.bamf.de
WegebAU
Das Förderprogramm WeGebAU („Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“) ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit. Finanzierung von nach AZAV anerkannten Bildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen über 45 Jahren und für ungelernte Kräfte. Ziel ist die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeiter in Unternehmen durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen oder das Nachholen fehlender Berufsabschlüsse.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de/web/content/Programm-WeGebAU
Die Stiftung Warentest hat in ihrer Reihe "Weiterbildung kompakt" einen kostenlosen Leitfaden zum Thema Weiterbildungsfinanzierung herausgegeben, der über aktuelle Förderprogramme informiert:
www.test.de/weiterbildung